Gültig ab: 22.06.2022
Gültig bis: 31.08.2022
Die Landesregierung verlängert die Corona-Verordnung bis zum 31.08.2022 und hält damit an den bisherigen Schutzmaßnahmen fest.
Daher gilt weiterhin unverändert wie folgt:
Für Fahrgäste im ÖPNV gilt in den Bussen und Trams sowie in allen Nahverkehrszügen weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
Es gilt:
- Kinder bis zum 6. Lebensjahr brauchen keine Maske.
- Personen zwischen dem vollendeten 6. Lebensjahr und dem vollendeten 14. Lebensjahr müssen eine einfache medizinische Maske tragen (bisher Stoffmaske),
- Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr sind zum Tragen einer medizinischen Maske mindestens FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzstandards verpflichtet.
Diese Regel gilt in allen Nah- und Regionalzügen, in den Trams und den Bussen im gesamten Gebiet des Verkehrsverbundes Region Braunschweig.
An den Haltestellen besteht keine Maskenpflicht.